Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.06.2017 - III-4 RBs 231/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,24274
OLG Hamm, 22.06.2017 - III-4 RBs 231/17 (https://dejure.org/2017,24274)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.06.2017 - III-4 RBs 231/17 (https://dejure.org/2017,24274)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - III-4 RBs 231/17 (https://dejure.org/2017,24274)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,24274) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Einholung einer amtlichen Auskunft: Beweisantrag oder Beweisanregung?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 08.12.2015 - 4 RBs 291/15

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2017 - 4 RBs 231/17
    Der Betroffene muss substantiiert darlegen, worin die Verletzung des rechtlichen Gehörs besteht und was er im Falle der ordnungsgemäßen Anhörung geltend gemacht bzw. wie er seine Rechte wahrgenommen hätte (OLG Hamm, Beschl. v. 08.12.2015 - III-4 RBs 291/15 - juris m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.11.2005 - 3 Ss 267/05

    Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; amtliche Auskunft; Aufklärungsrüge

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2017 - 4 RBs 231/17
    Die Einholung amtlicher Auskünfte ist vielmehr ein Mittel des Freibeweises (OLG Hamm, Beschl. v. 10.11.2005 - 3 Ss 267/05 - juris m.w.N.).
  • BGH, 03.12.1997 - 3 StR 514/97

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2017 - 4 RBs 231/17
    Sollten entsprechenden Bemühungen fruchtlos geblieben sein, so hätte es ihm oblegen, diese in der Rechtsbeschwerdebegründung zu schildern (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 201; BGH, Beschl. v. 03.12.1997 - 3 StR 514/97 - juris).
  • OLG Hamm, 15.04.1983 - 6 Ss OWi 490/83
    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2017 - 4 RBs 231/17
    Ein Beweisantrag, welcher einer Bescheidung, die ggf. aber auch noch in den Urteilsgründen erfolgen könnte (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 15.04.1983 - 6 Ss OWi 490/83 - juris LS), liegt schon nicht vor, weil die Einholung einer amt-lichen Auskunft kein Strengbeweismittel im Sinne der StPO darstellt.
  • BayObLG, 21.01.2022 - 202 ObOWi 2/22

    Heilung eines Zustellungsmangels durch Zugang des Bußgeldbescheids bei sonstigem

    Diese Möglichkeit wird ihm aber im Falle einer Abwesenheitsverhandlung nach § 74 Abs. 1 OWiG, an der weder der Betroffene noch ein Verteidiger anwesend ist, genommen, wenn die entsprechenden Hinweise erst in der Hauptverhandlung erteilt werden (im Ergebnis ebenso: OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.08.1998 - 3 Ss 234/98 = ZfSch 1999, 81; OLG Hamm, Beschluss vom 22.06.2017 - 4 RBs 231/17 = ZfSch 2017, 651; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.01.2021 - 2 Rb 34 Ss 566/20 = DAR 2021, 464).
  • OLG Karlsruhe, 19.01.2021 - 2 Rb 34 Ss 566/20

    Zulässige Beweismittel im Abwesenheitsverfahren nach § 74 OWiG Zulassung der

    Soweit der Betroffene rügt, dass damit gerichtskundige Tatsachen verwertet worden seien, auf deren beabsichtigte Verwertung er zuvor nicht hingewiesen worden sei, genügt die auch darauf gestützte Verfahrensrüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht den Begründungsanfordernungen der §§ 344 Abs. 2 StPO , 79 Abs. 3 OWiG , weil der Betroffene insoweit nicht substantiiert darlegt, was er im Falle der ordnungsgemäßen Anhörung hierzu geltend gemacht hätte bzw. wie er seine Rechte wahrgenommen hätte (vgl. zu den Begründungsanforderungen insoweit: OLG Hamm, Beschluss vom 22.06.2017 - 4 Rbs 231/17 = BeckRS 2017, 116618; OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Saarbrücken a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht